Newsletter
der IBF der Universität Heidelberg, 3. Quartal 2020
Liebe
Nutzer/innen der IBF,
nach
den zahlreichen Corona-Infomails, informieren wir diesmal wieder eher
allgemein und bitten bei verschiedenen Punkten um Ihre Unterstützung.
Dokumentation
bei der Durchführung von Tierversuchen
Bei
Begehungen durch die Behörde werden immer wieder Fehler oder
Ungenauigkeiten bei der Aufzeichnung und Dokumentation der Versuche
festgestellt. Folgendes kann als Hilfestellung genutzt werden.
Vorgabe
Veterinäramt vom 07.05.2020:
Bereits
erfolgte Behandlungen bzw. Eingriffe sind auf den Käfigkarten zu
dokumentieren (Datum + Behandlung/Eingriff)
Begründung:
Nach §1 (1) Nr.2 der TierSchVersV ist das Befinden der Tiere mind. einmal
täglich durch direkte Inaugenscheinnahme zu überprüfen. Nach §1 (1)
Nr.4 ist unverzüglich Abhilfe zu schaffen, sobald festgestellt wird,
dass die genannten Anforderungen nicht eingehalten werden oder den
Tieren vermeidbare Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden.
- Das
Überprüfen des Befindens, sowie dessen Beurteilung ist nur möglich,
wenn bekannt ist, welche Behandlungen/Eingriffe bereits durchgeführt
wurden und wann. Die überprüfende Person ist nicht immer die
durchführende Person; Tierpfleger und Tierschutzbeauftragte benötigen
o.g. Information zur Beurteilung der Tiere.
Durchführung von Tierversuchen
Bei der Durchführung von experimentellen Eingriffen an
Tieren ist zu beachten, dass nur die im Formular (Genehmigung oder Anzeige)
unter Punkt 27. beschriebenen Eingriffe und Behandlungen wie dort
angegeben durchgeführt werden dürfen. Jede Änderung ist vorab dem
Regierungspräsidium Karlsruhe mitzuteilen und darf erst nach
Bestätigung durch die Behörde praktisch umgesetzt werden. Die
Mitarbeiter sind entsprechend zu unterrichten, dies obliegt der
Verantwortung des Versuchsleiters.
Zuchten von Tieren für Experimente
Die Zucht von Mäusen innerhalb der Kontingente kann
sowohl zur Erhaltung als auch zur Durchführung von Experimenten
erfolgen. Sollen Experimentaltiere gezüchtet werden, so ist neben den
Tierpflegern der Tierschutzbeauftragte unter Angabe des Aktenzeichens
hinzuzuziehen.
Arbeiten
in der IBF
Der
Zugang zur IBF und den entsprechenden Arbeitsbereichen erfolgt nur
nach individueller Einweisung und Freischaltung der personalisierten
Zugangskarte. Bei Weitergabe der Karten innerhalb der Arbeitsgruppe
werden künftig alle AG Karten bis zur Klärung gesperrt.
Angabe
von Rechnungsadressen
Bei
Anmeldung zu Kursen oder Seminaren bitten wir um vollständige Angabe
aller Daten für die Rechnungsstellung. Bitte vor Anmeldung abklären,
wer die Kosten übernimmt, da die Angabe der Rechnungsadresse
verbindlich ist. Eine Ausstellung von Zertifikaten kann andernfalls
nicht vorgenommen werden.
Umgang
mit Hygieneutensilien
Die
Nachbestellungen von Handschuhen und Masken gestaltet sich immer noch
schwierig und kostspielig. Daher bitten wir um einen nachhaltigen
Umgang mit dem von der IBF zur Verfügung gestellten Material in den
Schleusenbereichen. Bitte kein Material für den persönlichen Gebrauch
mitnehmen.
Kurse/Seminare
Die
Durchführung von Kursen hat wieder begonnen. Die theoretischen Teile
sind hierbei als Videodateien verfügbar. Die praktischen Teile werden
unter bestmöglicher Berücksichtigung der allgemeinen Hygieneregeln
durchgeführt.
Die
versuchstierkundlichen Seminare werden ebenfalls online abgehalten.
S1-Unterweisung
2020
Die
regulär „live“ durchgeführten S1 Belehrungen können in diesem Jahr
nicht im entsprechenden Format durchgeführt werden. Nichtsdestotrotz
ist die persönliche Unterschrift erforderlich. Wir arbeiten an einer
entsprechenden Lösung und werden über die Durchführung der
Veranstaltung im November informieren.
Vielen
Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Bleiben
Sie fröhlich und gesund!
Mit
freundlichen Grüßen,
Sabine
Chourbaji
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